ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die First Class Golf GmbH & Co KG (nachstehend „FCG“ genannt) wird vom Antragsteller ( nachfogend „Antragsteller“ oder auch „Fernmitglied“ genannt) der Fernmitgliedschaft beauftragt und bevollmächtigt eine der von FCG zur Vermittlung angebotenen Fernmitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, zu vermitteln. Wenn der Antrag von dem zu vermittelten Golfclub angenommen wird, vertritt die FCG vom Mitgliedsantrag über die Durchführung, Korrespondenzen und Abwicklung von Zahlungen den Antragsteller vollumfänglich. Bei Kündigung, entweder vom Golfclub oder vom Fernmitglied, ist die Kündigung an FCG zu leiten. Die FCG übernimmt die dafür erforderlichen Maßnahmen. Die hierfür FCG zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten.

DER ABLAUF DER FERNMITGLIEDSCHAFT

Der Mitgliedsantrag ist ein Angebot des Antragstellers. Wenn der Golfclub den Antrag annimmt, dann erhält der Antragsteller im ersten Jahr seiner Golfclubmitgliedschaft nur die Rechnung über die Verbands- und Schreibgebühren in Höhe von 49,90 Euro vom Golfclub. Nach Bezahlung der Rechnung, bestellt der Golfclub den Golfclub Ausweis beim Deutschen Golfverband. Die Lieferzeit des Mitglieder Ausweis dauert beim Deutschen Golf Verband ca. 2 bis 3 Wochen. Mit der Aufnahme des Fernmitgliedes in den Golfclub wird vom Golfclub unverzüglich der Handicap-Index angelegt und geführt. Damit erbringt das Fernmitglied den Nachweis über seine Golfclub Mitgliedschaft und hat die Spielberechtigung zum Golfen.

TEST FERNMITGLIEDSCHAFT FÜR 49,90 Euro

Die FCG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesamtgebühr von 49,90 € für die Golfclub Fernmitgliedschaft, die Verbands-Pflichtgebühren für den Deutschen Golfverband, den Bayerischen Golfverband, den BLSV sowie die Schreib- und Portogebühr nur für das Eintritts-Kalenderjahr gilt. Das Fernmitglied hat bis zum 25. September des Kalenderjahres, ohne Angabe von Gründen das tägliche Kündigungsrecht. Kündigt das Fernmitglied seine Mitgliedschaft bis zu diesem Datum nicht, dann verlängert sich die Fernmitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr zum regulären Fernmitgliedspreis. Dieser ist von Golfclub zu Golfclub verschieden und im Internen ersichtlich unter www.vip-fernmitgliedschaft.de und in den AGB unter dem Absatz „Kündigung“ ersichtlich.

LEISTUNGEN DES GOLFCLUB

Wenn der Golfclub den durch die FCG vermittelten Antrag für eine Fernmitgliedschaft annimmt, dann legt er für das Fernmitglied unverzüglich den Handicap-Index mit der Platzreife oder dem beantragten und bestätigtem Handicap an. Auf Anforderung (tel. oder per Mail) erhält das Fernmitgied eine Kopie. Der Golfclub führt den Handicap-Index während der Zeit, wo der Antragsteller Fernmitglied im Golfclub ist. Der Golfclub gewärt dem Fernmitglied die freie Benutzung der Dtivingrange, sowie der Pittching-, Chipping- und Puttiggreens auf der Übungsanlage. Weiter erhält das Fernmitglied 25% Rabatt auf die aktuellen Greenfeepreise des Golfclub. Das Fernmitglied kann alle Greenfeekooperationen und Preisnachläße, die der Golfclub von seinen Kooperationspartnern erhält, in vollem Umfang ausnutzen. Eine „Fernmitgliedschaft-gratis“ kann vom Antragsteller nicht beantragt werden, wenn er/sie bereits einmal Mitglied in einem der hier teilnehmenden Golfclubs Mitglied waren.

VERTRETUNG DES FERNMITGLIEDES BEIM GOLFCLUB

Während der Zeit der Fernmitgliedschaft beim Golfclub bevollmächtigt der Antragsteller, dass er durch die First Class Golf GmbH & Co. KG, beim Golfclub vollumfänglich vertreten wird, das umfaßt auch die Kündigung seiner Fernmitgliedschaft beim Golfclub oder die Umstellung der Fernmitgliedschaft auf einen anderen Golfclub. Die FCG steht in ständigem Kontakt mit dem Golfclub und kann so entsprechende Vor- oder Nachteile sowie wichtige Informationen zeitnah an das Fernmitglied weiterleiten

KÜNDIGUNG

Das Vertragsverhältnis kann täglich, ohne Angabe von Gründen, schriftlich bis zum 25. September des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Die Fernnmitgliedschaft hat dann noch bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres ihr Gültigkeit. Der späteste Termin für die Kündigung der Fernmitgliedschaft ist der 25. September, weil der Deutsche Golfverband zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres die Mitgliederliste beim Golfclub abfrägt. Damit bestellt der Golfclub auch unwiderruflich die Mitgliederausweise beim Deutschen Golfverband für das nachfolgende Kalenderjahr und verpflichtet sich die Pflichtgebühren bei den Golfverbänden und beim BLSV zu bezahlen. Für alle nichtgekündigten Mitglieder bzw. Fernmitglieder stellt der Deutsche Golfverband, die Landes Golfverbände und der BLSV die Rechnung für die Verbandsgebühren (Pflichtgebühren) und den DGV Mitgliederausweis an den Golfclub.

Wird die Fernmitgliedschaft bis zum 25. September des jeweiligen Kalenderjahres, weder vom Golfclub noch vom Fernmitglied gekündigt, dann verlängert sich die Mitgliedschaft um das weitere Kalenderjahr zum Preis von  175,- € beim Golfclub Schloßberg e.V. Classic, 199,- €uro beim Golfclub Leimershof und 249,- €uro beim Golfclub Schloßberg e.V. Premium. Die Beiträge verstehen sich zuzüglich von 49,90 €uro fgür die Verbands- und Schreibgebühren. Bei Verlängerung der Fernmitgliedschaft erfolgt dann die Rechnungstellung (im Oktober/November) von der FCG an das Fernmitglied. Der Rechnungsbetrag ist vom Fernmitglied an die FCG zu bezahlen. Wird der Mitgliedsbeitrag innerhalb eines Monats nach Fälligstellung nicht bezahlt, dann kann entweder die FCG oder der Golfclub die Fernmitgliedschaft fristlos kündigen. Die daraus entstehenden Kosten, u. a. für den bereits beim Deutschen Golfverband bestellten Mitgliedsausweis trägt das Fernmitglied mit einem Betrag von 69,- Euro. Der bereits bestellte und vom Deutschen Golfverband gelieferte Mitgliederausweis verbleibt beim Golfclub und wird vernichtet.

RECHNUNGSTELLUNG

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, wenn er als Fernmitglied im Golfclub verbleibt, die Mitgliedsgebühr sowie die Verbands und Schreibgebühren entweder per Rechnung, Pay Pol oder Lastschrift zu bezahlen. Die Rechnungstellung erfolgt im Oktober/November eines Kalenderjahres.

HAFTUNG

Die First Class Golf GmbH & Co KG haftet nicht bei Schäden durch eine Krise, bei Naturkatastrophen oder bei gesetzlichen Einschränkungen und Sperrungen von Sportstätten, wie z. B. Golfanlagen. Eine bereits bezahlte Mitgliedsgebühr wird von der First Class Golf GmbH & Co KG an das Mitglied nicht zurückerstattet.

EINZUG DER JAHRESBEITRÄGE PER LASTSCHRIFT

Hiermit ermächtige ich die First Class Golf GmbH & Co KG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen (jährlicher Mitgliedsbeiträg für meine Mitgliedschaft, pro Jahr, gemäß obigem Auftrag, bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht vom kontoführenden Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Kann der Rechnungsbetrag wegen fehlender Deckung des Kontos nicht eingezogen werden, erfolgt eine Mitteilung und eine Forderung von der FCG an das Fernmitglied. Wird der Rechnungsbetrag dann nicht durch Überweisung oder Barzahlung ausgeglichen, dann werden die Forderungen des Zahlungsempfängers an ein Inkassobüro weitergeleitet, die Kosten dafür trägt das Fernmitglied.

VOLLMACHT

Mit dem Aktzeptieren der AGB bevollmächtigt der Antragsteller die First Class Golf GmbH & Co. KG, Hangweg 9, 93138 Lappersdorf, bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung der Mitgliedschaft oder bei Spielrechten auf der beantragten Golfanlage den Antragsteller vollumfänglich zu vertreten, die Aufnahmeanträge weiterzuleiten und im Fall einer Antragsverweigerung des Golfclub, eine Aufnahme der Fernmitgliedschaft bei einem anderen Golfclub zu beantragen, dazu die erforderliche Korrespondenzen per Brief, Mail oder mündlich oder per Telefon zu führen und Zahlungen für den Golfclub entgegenzunehmen und/oder diese an den Golfclub weiterzuleiten. Die FCG kann die Mitgliedschaft des Antragstellers, nach eigenem Ermessen beim Golfclub kündigen oder auch auf einen anderen Golfclub, ohne Angabe von Gründen, umstellen. Ist das Kartenkontingent der FCG beim Golfclub ausgeschöpft, so kann die FCG die Fernmitgliedschaft für den Antragsteller bei einem anderen Golfclub beantragen. 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Regensburg.

DIE SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine dieser Regelungen in Teilen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt in Kraft.

Lappersdorf, 6. Dezember 2022